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Die Vorgaben des UN-Sicherheitsrates zur Pönalisierung des Ausreiseunternehmens von ausländischen terroristischen Kämpfern

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Diese Abhandlung behandelt die nationale Umsetzung der Vorgaben des UN-Sicherheitsrates zur Pönalisierung des Ausreiseunternehmens von ausländischen terroristischen Kämpfern gemäß Ziffer 6a) der Resolution 2178 (2014). Der UN-Sicherheitsrat fordert die Mitgliedstaaten auf, Personen zu pönalisieren, die in einem Staat reisen oder reisen wollen, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen oder sich daran zu beteiligen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgaben durch die Einführung der Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB umgesetzt, jedoch ist diese Einführung nicht unproblematisch. Die Autorin untersucht zunächst die Vorgaben des UN-Sicherheitsrates und analysiert, ob die nationale Rechtslage durch § 89a Abs. 2a StGB bereits den Anforderungen entspricht. Es werden Defizite im Vergleich zu den Vorgaben der Resolution 2178 (2014) festgestellt. Zudem wird die Frage behandelt, inwiefern die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemäß Art. 25 UN-Charta zur Umsetzung der Vorgaben des UN-Sicherheitsrates verpflichtet sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Umsetzungsverpflichtung der Mitgliedstaaten. Ziel der Arbeit ist es, darzustellen, inwiefern der nationale Gesetzgeber Anpassungen im nationalen Recht vornehmen sollte, insbesondere ob er zu Erweiterungen in § 89a Abs. 2a StGB verpflichtet ist.

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Die Vorgaben des UN-Sicherheitsrates zur Pönalisierung des Ausreiseunternehmens von ausländischen terroristischen Kämpfern, Patricia Kitten

Langue
Année de publication
2023
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Titre
Die Vorgaben des UN-Sicherheitsrates zur Pönalisierung des Ausreiseunternehmens von ausländischen terroristischen Kämpfern
Langue
Allemand
Publié
2023
ISBN10
3339136041
ISBN13
9783339136046
Séries
Description
Diese Abhandlung behandelt die nationale Umsetzung der Vorgaben des UN-Sicherheitsrates zur Pönalisierung des Ausreiseunternehmens von ausländischen terroristischen Kämpfern gemäß Ziffer 6a) der Resolution 2178 (2014). Der UN-Sicherheitsrat fordert die Mitgliedstaaten auf, Personen zu pönalisieren, die in einem Staat reisen oder reisen wollen, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen oder sich daran zu beteiligen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgaben durch die Einführung der Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB umgesetzt, jedoch ist diese Einführung nicht unproblematisch. Die Autorin untersucht zunächst die Vorgaben des UN-Sicherheitsrates und analysiert, ob die nationale Rechtslage durch § 89a Abs. 2a StGB bereits den Anforderungen entspricht. Es werden Defizite im Vergleich zu den Vorgaben der Resolution 2178 (2014) festgestellt. Zudem wird die Frage behandelt, inwiefern die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemäß Art. 25 UN-Charta zur Umsetzung der Vorgaben des UN-Sicherheitsrates verpflichtet sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Umsetzungsverpflichtung der Mitgliedstaaten. Ziel der Arbeit ist es, darzustellen, inwiefern der nationale Gesetzgeber Anpassungen im nationalen Recht vornehmen sollte, insbesondere ob er zu Erweiterungen in § 89a Abs. 2a StGB verpflichtet ist.