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Der Prozessabstand ist ein von der Rechtsprechung und der Lehre akzeptiertes Institut, welches in der Schweizerischen Zivilprozessordnung nicht verankert ist. Indem eine Partei die klägerischen Rechtsbegehren akzeptiert oder das ergehende Urteil - wie es auch ausfallen werde - anerkennt, nimmt sie Abstand von dem Zivilprozess und verzichtet folglich auf die aktive Verfahrensteilnahme. Die vorliegende Arbeit gibt neben allgemeinen Erläuterungen in Bezug auf die Abstandserklärung einen Überblick über den Anwendungsbereich des Prozessabstands in einem Zivilprozess. Anschliessend wird der Anwendungsbereich des Rechtsinstituts in einem Erbrechtsprozess eingehend aufgezeigt. Die Auseinandersetzung mit den Wirkungen des Prozessabstands erfolgt aufgrund der beachtlichen Praxisrelevanz am Beispiel des Erbteilungsprozesses.
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Der Prozessabstand im Erbrechtsprozess, Sophie Hollenstein
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- 2023
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