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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht

Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung

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Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.

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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht, Tobias Pascher

Langue
Année de publication
2023
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Titre
Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht
Sous-titre
Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2023
Format
souple
Pages
503
ISBN10
3161618602
ISBN13
9783161618604
Séries
Description
Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.