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Konkurrierende Staatsziele - Religionsfreiheit vs. Tierschutz

Anmerkungen zu rechtlichen Vorgaben des rituellen betäubungslosen Schächtens gemäß TierSchG § 4a Abs. 2 Nr. 2 2., erweiterte Auflage

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Am 01.08.2002 wurde das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG verankert, was zu einer intensiven Auseinandersetzung von Veterinärämtern und Gerichten mit Anträgen zur rituellen betäubungslosen Schlachtung gemäß muslimischen Traditionen führte. Das Dilemma dieser Anträge ergibt sich aus der gesetzlichen Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schächten (§ 4a TierSchG Abs. 2 Nr. 2). Muslimische Antragsteller, die sich durch das deutsche Schächtverbot in ihrer Religions- und Berufsausübung eingeschränkt fühlen, dürfen unter bestimmten Bedingungen gegen das Staatsziel Tierschutz handeln. Sie müssen nachweisen, dass sie durch religiöse Vorschriften zum rituellen Schächten gezwungen sind und bei einem Verbot in „ernsthafte seelische Bedrängnis“ geraten. Diese Problematik birgt erhebliches gesellschaftliches Streitpotenzial und belastet die Integration muslimischer Mitbürger. Die Gewissensprüfung obliegt den Veterinärbehörden und Gerichten, die oft überfordert sind. Eine weitere zentrale These behandelt das Thema Tierquälerei, die beim betäubungslosen Schächten nachweislich vorkommt. Der Autor zieht Parallelen zur Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen, gestützt durch psychologische Studien aus den USA und Deutschland, die zeigen, dass pathologische Tierquälerei häufig mit späteren Gewaltdelikten korreliert. Die vorliegende 2. Auflage wurde stark erweitert.

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Konkurrierende Staatsziele - Religionsfreiheit vs. Tierschutz, Volker Mariak

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2018
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