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Mit seiner Allgemeine Staatslehre reiht sich Hans Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein und begründet gleichzeitig etwas grundlegend Neues. Das Werk, Teil der „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft“, ist nicht nur der Auftakt zum Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, sondern stellt auch die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen entwickelten „Reinen Rechtslehre“ dar, neun Jahre vor der Erstauflage von 1934. Es zeigt Kelsen in der Blüte seines Wiener Schaffens und die „Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie“ am Ende ihrer Formationsphase. Kelsen legt dar, dass die unter dem Begriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten Fragestellungen durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen Rechtsordnung sind. Er unterscheidet zwischen Geltungsfragen, die dem (Nomo-)Statisch zugeordnet sind, und Erzeugungsfragen, die den (Nomo-)Dynamik betreffen. Während frühere Arbeiten seine normativistisch-positivistische Lehre nur indirekt durch Dekonstruktion der traditionellen Staatsrechtslehre erahnen ließen, präsentiert Kelsen hier erstmals einen vollgültigen Gegenentwurf.
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Allgemeine Staatslehre, Hans Kelsen
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- 2019
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