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Der EU-rechtliche Anwendungsvorrang ist ein fundamentales Prinzip des EU-Rechts, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Er verpflichtet die nationale Verwaltung, nationales Recht, das im Widerspruch zu EU-Recht steht, im Konfliktfall nicht anzuwenden. Da die Verwaltung im Gegensatz zu nationalen Gerichten nicht auf ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zurückgreifen kann, besteht die Gefahr, dass eine eigenmächtige Nichtanwendungspraxis die Gewaltenteilung und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. Der Autor untersucht zunächst, ob die Exekutive befugt ist, EU-rechtswidriges nationales Recht nicht anzuwenden, sowohl aus nationalverfassungsrechtlicher als auch aus EU-rechtlicher Sicht. Zudem wird die Frage erörtert, ob es derzeitige Mechanismen gibt, die den Konflikt zwischen dem Anwendungsvorrang des EU-Rechts und der nationalen Gesetzesbindung verbessern können. Im Mittelpunkt steht das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren und dessen EU-rechtskonforme Auslegung zur Überprüfung nationalen Rechts im Hinblick auf EU-Recht. Im letzten Teil der Studie wird ein neues Verfahren vorgeschlagen, das die Funktion eines behördlichen Vorabentscheidungsverfahrens bis hin zum EuGH übernehmen könnte.
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Das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren im Lichte des EU-Rechts, Alexander Bast
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- 2019
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