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Zulässigkeit automatisierter außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

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Der Markt der Rechtsdienstleistungen wird zunehmend von der Digitalisierung und dem Begriff „LegalTech“ beeinflusst. Informationstechnologie findet vielfältige Anwendungen, darunter Blockchain-Technologie und elektronische Datenverarbeitung. Dieser Wandel betrifft sowohl Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als auch klassische Berufsgruppen wie Anwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Die Arbeit konzentriert sich auf die Automation im Bereich außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Zunächst wird der Begriff der Automation definiert, der seit den 1970er Jahren in der Rechtswissenschaft unterschiedlich interpretiert wird. Anschließend untersucht die Autorin den aktuellen Rechtsrahmen hinsichtlich seiner Eignung für die Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch Automation. Dabei werden zwei zentrale Fragen behandelt: Darf ein Automat selbst solche Dienstleistungen erbringen, und inwieweit kann ein menschlicher Rechtsdienstleister Automation nutzen? Die Analyse beleuchtet auch die Subsumtionsfähigkeit von Automaten. Abschließend wird erörtert, ob die Ergebnisse eine Weiterentwicklung des Rechts erfordern und wie diese im Hinblick auf das RDG aussehen könnte. Insbesondere wird die Möglichkeit eines eigenständigen Rechtsdienstleistungsautomaten de lege ferenda thematisiert, und es wird ein Vorschlag zur gesetzlichen Neuausrichtung des RDG unterbreitet.

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Zulässigkeit automatisierter außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, Luisa Fritz

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2019
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