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Die vorläufige Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen erster Instanz im deutschen und spanischen Zivilprozess

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Angesichts der zunehmenden Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt wird die justizielle Zusammenarbeit, insbesondere die Vollstreckung von Zivilgerichtsurteilen zwischen den Mitgliedstaaten, immer wichtiger. Die Vollstreckung vor Rechtskraft des Urteils kann für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr entscheidend sein, da ein rascher Zugriff auf das Vermögen des Schuldners ratsam ist, wenn der Gläubiger aufgrund der Auslandsberührung unsicher über die wirtschaftliche Lage des Schuldners ist. Europäische Regelungen bieten nur Rahmenbedingungen zur Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile, während die genaue Ausgestaltung den Mitgliedstaaten obliegt. Aljona Wilhelm analysiert in ihrer rechtsvergleichenden Abhandlung die spanische Zivilprozessordnung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Sie vergleicht systematisch die vorläufig vollstreckbaren Urteilsarten in Deutschland und Spanien und behandelt die Kostenvollstreckung im Kontext der Entscheidung des Tribunal Constitucional zu Gerichtsgebühren in Spanien. Zwei wesentliche Unterschiede zwischen der Vollstreckung in beiden Ländern sind, dass in Spanien der Gläubiger die Berufung abwarten muss, bevor er einen Antrag auf vorläufige Vollstreckung stellen kann, und dass keine Sicherheitsleistung erforderlich ist. Die Verfasserin diskutiert die Problematik der Insolvenz des Gläubigers und die Lösungsansätze in der spanischen Literatur sowie die abweichenden Widerspruchs- und Schadenser

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Die vorläufige Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen erster Instanz im deutschen und spanischen Zivilprozess, Aljona Wilhelm

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2019
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