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Das Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha unter Herzog Ernst II. (1844-1867)

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Mit der letzten ernestinischen Erbteilung entstand 1826 ein Staatsgebilde namens Sachsen-Coburg und Gotha, bestehend aus den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha, die zunächst in Personalunion und später in Realunion regiert wurden. Diese Herzogtümer waren geografisch getrennt und wiesen Unterschiede in der staatlichen Verfassung sowie der Mentalität der Bevölkerung auf. In diesem Kontext spielten der Landesherr und das herzogliche Militär eine zentrale Rolle als verbindendes Element. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals umfassend das Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha sowie die dazugehörigen Personengruppen während der Regierungszeit von Herzog Ernst II. (1818–1893). Der Zeitraum reicht von der Regierungsübernahme 1844 bis zur Eingliederung des herzoglichen Militärs in die preußische Armee 1867. Die militärische Situation und die Abhängigkeit der thüringischen Kleinstaaten von Preußen werden exemplarisch beleuchtet. Bereits 1861 gab Ernst II. das Militär seines Landes in preußische Hände und musste sich im Krieg von 1866 mit Preußen verbünden. Diese Militärkonvention wurde zum Vorbild für ähnliche Vereinbarungen zwischen Preußen und anderen deutschen Kleinstaaten. Zudem werden Aspekte der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte behandelt, ergänzt durch zeitgenössische Beschreibungen von Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung sowie zahlreiche unveröffentlichte Abbildungen und Objekte.

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Das Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha unter Herzog Ernst II. (1844-1867), Ulrich Herr

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2018
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