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Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz und BVT-Schlussfolgerungen

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Die Autorin untersucht den Bestand und die Reichweite des immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutzes. Im Immissionsschutzrecht bestehen dynamische Grundpflichten (§ 5 BImSchG), die Betreiber dazu zwingen können, ihre Anlagen an neue technische und rechtliche Entwicklungen anzupassen, unabhängig von erteilten Genehmigungen. Dies dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die Interessen der Betreiber, die aktuelle Gesetzeslage beizubehalten, stehen im Konflikt mit diesen Gemeinwohlinteressen. Eine zentrale Frage ist, ob im Immissionsschutzrecht ein ausreichendes Niveau an Bestandsschutz existiert und wie die Interessen der Betreiber berücksichtigt werden können. Dabei ist entscheidend, in welchen Situationen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen durch abstrakt-generelle Regelungen angepasst werden können. Zudem steht das Immissionsschutzrecht unter dem Druck unionsrechtlicher Anpassungen. Der letzte Teil der Arbeit konzentriert sich auf die BVT-Schlussfolgerungen der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), die den Maßstab der Besten Verfügbaren Technik (BVT) definieren und regelmäßig anpassen. Es wird erläutert, wie europäische Anforderungen in deutsches Recht umgesetzt werden und welchen Einfluss sie auf das Spannungsverhältnis zwischen Bestandsschutz und Anpassungsdynamik haben. Die praktische Relevanz zeigt sich darin, dass in Deutschland über 9.000 Anlagen von den Pflichten der Indus

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Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz und BVT-Schlussfolgerungen, Kathrin Brandner

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2019
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