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Der Betriebsrat und das Mindestlohngesetz

Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Einführung und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns im Betrieb

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Mit dem Mindestlohngesetz wurde erstmals eine gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt, die zahlreiche juristische und arbeitsgerichtliche Fragestellungen aufwirft. Bisher lag der Fokus auf individualrechtlichen Aspekten, während die kollektivrechtlichen Folgen weitgehend unberücksichtigt blieben. Der Betriebsrat hat ein Interesse daran, welche Möglichkeiten ihm zustehen, um den gesetzlichen Mindestlohn im Betrieb einzuführen und durchzusetzen. Auch Arbeitgeber müssen sich fragen, ob sie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Kontext des Mindestlohngesetzes beachten müssen. Die Autorin untersucht die Rolle des Betriebsrats und dessen rechtliche Einflussmöglichkeiten in diesem Zusammenhang. Obwohl das Mindestlohngesetz die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht explizit erweitert oder eingeschränkt hat, bleibt die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien für die Festlegung von Arbeitsentgelten bestehen. Die Autorin zeigt auf, wie der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte nutzen kann, um den Mindestlohn durchzusetzen, und welche Grenzen dabei bestehen. Zudem werden praxisrelevante Hinweise zur Umsetzung des Mindestlohns gegeben. Der Schwerpunkt liegt auf der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG, wobei die Rechtsprechung des BAG zur Natur des Mindestlohnanspruchs als eigenständiger zivilrechtlicher Differenzanspruch umfassend betrachtet wird.

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Der Betriebsrat und das Mindestlohngesetz, Arietta von Stechow

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2018
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