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Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind seit Beginn der Invaliditätsabsicherung ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. In den vergangenen 125 Jahren waren sie immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Rechtsprechung. Diese Untersuchung bietet einen Überblick über die Entwicklung, den Status Quo und mögliche zukünftige Wege. Die Renten werden hinsichtlich ihrer Entstehungsgeschichte, Sicherungsziele und Zwecke kritisch geprüft, was in Reformvorschlägen mündet. Der Verfasser stellt drei Thesen auf, um das System der Erwerbsminderungsrenten praktikabler, einfacher und gerechter zu gestalten: Erstens sollte die Anzahl der Stufen der Erwerbsminderung erhöht werden, wobei die Rentenleistungen entsprechend gestuft sein sollten. Zweitens ist eine individuelle Bestimmung der Leistungsfähigkeit notwendig, wobei die Minderung der Erwerbsfähigkeit vor dem Versicherungsfall mit 0 bewertet wird. Drittens sollte die Maßeinheit der Erwerbsminderung nicht zeitlich, sondern als „Versehrtheitsgrad“ definiert werden. Zudem wird vorgeschlagen, die Erwerbsminderungsrente künftig als „Erwerbsminderungsgeld“ zu bezeichnen. Die angestrebten Reformen führen zu einem neuen, einfacheren und gerechteren Erwerbsminderungsbegriff.
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Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit nach SGB VI - Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft, Tim Illner
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- 2018
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