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Bei Arbeits- und Dienstunfällen in der öffentlichen Verwaltung gibt es erhebliche Unterschiede in der Absicherung von Tarifbeschäftigten und Beamten, insbesondere bei Kantinenbesuchen oder Wegeunfällen. Diese Unterschiede werden besonders deutlich, wenn beide Gruppen die gleichen Aufgaben erfüllen. Während die Unfallversicherung für Tarifbeschäftigte ein umfassendes Reha-Management zur Steuerung der Heilverfahren bietet, sieht die Unfallfürsorge für Beamte hauptsächlich eine Kostenerstattung vor. Zudem leistet die Unfallfürsorge auch bei Übergriffen auf Beamte in der Freizeit, was die Unfallversicherung nicht abdeckt. Es existieren kaum Vergleiche zwischen diesen beiden Systemen. Die Untersuchung von Thomas Hildebrandt zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem sie beide Systeme systematisch analysiert und vergleicht. Der Autor prüft Reformvorschläge und fokussiert sich auf zwei zentrale Fragen: Kann die Steuerung des Heilverfahrens auch für Beamte gelten? Und können die speziellen Regelungen der Unfallfürsorge auf die Unfallversicherung übertragen werden? Zudem wird erörtert, ob Beamte in die Unfallversicherung integriert werden können.
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Steuerung des Heilverfahrens auch für Beamte?, Thomas Hildebrandt
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- 2018
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