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Das Sachenrecht wird von erfahrenen Profis vermittelt, die über jahrzehntelange Unterrichtserfahrung als Repetitoren verfügen. Wer die Prüfungsanforderungen kennt, kann gezielt sein Programm gestalten und weiß, worauf es in Klausuren ankommt. Besonders im Sachenrecht ist das Wissen um klassische Fälle entscheidend. Dazu gehören der Besitzschutz gemäß §§ 858 ff. BGB und § 1007 BGB sowie die Übereignung nach §§ 929 ff. BGB, insbesondere die Sicherungsübereignung und der gutgläubige Erwerb. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, geregelt in §§ 985 ff. BGB, ist ebenfalls häufig relevant für Klausuren und Hausarbeiten. Eine systematische Fallbearbeitung überzeugt Ersteller und Korrektor. Abstrakte Erörterungen sind wenig hilfreich. Ehemalige Kursteilnehmer haben mittlerweile Professuren im Zivilrecht inne, was die Qualität der Ausbildung unterstreicht. Die Fallsammlung ist klar und prägnant, bietet einen Überblick über die Schwerpunkte und ermöglicht eine exakte Einordnung der Probleme. Die Lösungsvorschläge dienen als Hilfestellung für Ihre Klausur. Mit dieser Sammlung lernen Sie anwendungsspezifisch und vereinfachen sich das Verständnis des Sachenrechts.
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Die 50 wichtigsten Fälle zum Mobiliarsachenrecht - Sachenrecht I, Karl-Edmund Hemmer
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