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Wo vererbt wird, gibt es Streit. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich oft vom Haupterben über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen getäuscht. Für Notare bedeutet das eine steigende Wahrscheinlichkeit, mit der Erstellung von Nachlassverzeichnissen beauftragt zu werden. Doch das Handbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis“ bietet eine Lösung: Sie lernen, Nachlassverzeichnisse effizient und fehlerfrei zu erstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt, dass Notare beim notariellen Nachlassverzeichnis Einsicht in vollständige Kontoauszüge und Bankunterlagen für einen Zeitraum von zehn Jahren nehmen müssen oder eine Vollmacht zur Anfrage bei der Bank einholen müssen. Diese Anforderungen können als Herausforderung gesehen werden, bieten jedoch auch die Möglichkeit, die Erstellung von Nachlassverzeichnissen zu einem lohnenden Geschäft zu machen. Das Praxishandbuch ist einzigartig auf dem deutschen Markt und widmet sich umfassend der Thematik der notariellen Verzeichnisse. Es ermöglicht Ihnen, schnell auf alle relevanten Informationen zuzugreifen, ohne in Standardwerken zum Erbrecht suchen zu müssen. Themen wie Nießbrauchsverzeichnis, Anfangsvermögen bei Zugewinngemeinschaften und Nachlassverzeichnisse werden behandelt. Obwohl eine Reform der Rechtslage dringend notwendig ist, wird sie nicht bald kommen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fälle schneller und fehlerfreier zu bearbeiten und zeigen Sie vor
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Notarielle Verzeichnisse in der Praxis, Matthias Damm
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- 2018
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