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Die Verwalterauswahl

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Insolvenzverwalter werden von Insolvenzgerichten auf der Basis von § 56 InsO bestellt. Um auf Basis gesicherter Informationen schnell und zuverlässig eine Auswahlentscheidung zu treffen, führen Insolvenzgerichte sog. Vorauswahllisten, auf denen geeignete und zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereite Personen gelistet werden. Zur Erlangung dieser Informationen haben viele Insolvenzgerichte Fragenkataloge entwickelt, mit denen von Personen, die auf die Vorauswahlliste aufgenommen werden möchten, Informationen und Nachweise gefordert werden. Das vorliegende Werk beschäftigt sich detailliert mit der Frage, welche Kriterien ein Insolvenzgericht abfragen und berücksichtigen muss bzw. darf, wenn es über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern auf die Vorauswahlliste und die spätere Bestellung von Insolvenzverwaltern entscheidet. Es geht um das „Feintuning“ bei Informationsgewinnung und Qualitätsevaluierung, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf der Bedeutung von Zertifizierungen liegt.

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Die Verwalterauswahl, Reinhard Bork

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2018
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