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„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Doch Abs. 2 legt fest, dass diese Rechte zugunsten allgemeiner Gesetze sowie Jugend- und Persönlichkeitsschutz eingeschränkt werden können. Dies wirft die Frage auf, ob solche Bestimmungen nicht als Hintertür zur Zensur fungieren. Kann ein 'allgemeines Gesetz' die Meinungsfreiheit einschränken? Wird der Jugendschutz als Vorwand gegen missliebige Inhalte genutzt? Und könnte das 'Recht der persönlichen Ehre' legitime Kritik unterbinden? Auf der 17. Jahrestagung der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft 2016 diskutierten Experten und Studierende unter dem Titel „Zensur und Medienkontrolle in demokratisch verfassten Gesellschaften“ die Gültigkeit dieser verfassungsrechtlichen Aussagen. Obwohl die Situation in Deutschland nicht mit der in Ländern wie der Türkei oder China vergleichbar ist, ist die Bundesrepublik im Ranking der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Platz 12 auf Platz 16 gefallen. Auch für Buchautoren scheint das Klima rauer zu werden. In zwölf Beiträgen analysieren die Autorinnen und Autoren von Kodex 7, sowohl aus historischer Perspektive als auch anhand aktueller Beispiele, ob die Meinungsvielfalt und -freiheit unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Spannungen leiden und möglicherwe
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Zensur und Medienkontrolle in demokratischen Gesellschaften, Ulrich Huse
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- 2017
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