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Die Betreuung kranker, behinderter und gebrechlicher Personen erfolgt in Näheverhältnissen regelmässig unentgeltlich und ohne vertragliche Grundlage. Zugleich erleidet die betreuende Person durch die zeitintensiven Betreuungsleistungen oftmals erhebliche Nachteile wie Einkommenseinbussen, geringere Karrierechancen, mangelnde Freizeit. Zu stossenden Ergebnissen führen diese Umstände namentlich dann, wenn weitere Personen - faktisch zulasten der betreuenden Person - davon profitieren, dass das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person infolge dieser unentgeltlichen Leistungen erhalten blieb. Die Autorin legt in ihrer Dissertation umfassend dar, woraus sich insbesondere nach geltendem Familien- und Erbrecht ein Abgeltungsanspruch der betreuenden Person ergeben könnte, und rundet die Untersuchung mit konkreten Gesetzgebungsvorschlägen ab. Autor: Dr. iur Bettina Lienhard, Rechtsanwältin
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Finanzielle Abgeltung von Betreuungsleistungen zwischen nahestehenden Personen und Bekannten: Familien- und erbrechtliche Ansprüche de lege lata und ferenda, Bettina Lienhard
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- 2017
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