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Warum „Gegenkommentar“? Die führende Kommentierung des Bundeswahlrechts in Wolfgang Schreiber: „BWahlG“, 9. Auflage 2013, wird von zwei ehemaligen Wahlleitern, Karl Ludwig Strelen und Johann Halen, beherrscht. Wahlleiter machen die Gesetze nicht. Sie wenden sie an. Bedenken, Zweifel oder gar verfassungsrechtliche Einwände sind ihnen in Ausübung ihres Amtes fremd. Auch ist von ihnen nicht zu erwarten, sie könnten es sich nachträglich anders überlegen und als Kommentatoren gegen ihre frühere Tätigkeit als Wahlleiter Front machen. Außerdem erschien ihr Kommentar vor der Bundestagswahl vom 22.9.2013. Die negativen Auswirkungen des neuen, des 22. Wahlrechts-Änderungsgesetzes konnten noch gar nicht Gegenstand ihres Kommentars sein. Und dass es solche Missstände gibt, daran hat Bundestagspräsident Norbert Lammert gegenüber Presse und Medien keinen Zweifel gelassen, sogar schon in seiner Antrittsrede am 22.10.2013 eine „Reform von der Reform“ des Wahlrechts verlangt.
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BWahlG Gegenkommentar, Manfred C. Hettlage
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- 2017
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