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Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht

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Der erste Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht – pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert! Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts wurde am 31.3.2017 verabschiedet und wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Für alle Planungs- und Baubeteiligten, Baujuristen, Behörden, Verbände, Richter und Wissenschaftler sind Kenntnisse der tiefgreifenden Änderungen durch das neue Gesetz und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung unverzichtbar. Die wichtigsten Themen im Überblick: Neuregelung Abschlagszahlungen erstmalige gesetzliche Regelung zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund Definition des Bauvertrages einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers bzgl. geänderter und zusätzlicher Leistungen Vergütungsanpassung bei entsprechenden Anordnungen des Bestellers Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme durch den Besteller Schriftform der Kündigung gesetzliche Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag Sonderregeln für den Verbraucherbauvertrag Sonderregeln für den Bauträgervertrag Die Autoren, alle mit langjähriger Erfahrung im Bauvertragsrecht, erläutern Inhalt und Bedeutung der neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf VOB/B-Bauverträge.

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Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht, Werner Langen

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2018
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