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Die Qualifikation als Gruppen- oder Verbandskläger im kollektiven Rechtsschutz

Einer für alle, aber wer nur?

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Im Juni 2013 erließ die Europäische Kommission eine Empfehlung zum kollektiven Privatrechtsschutz. Darin ist unter anderem eine sog. Vertretungsklage vorgesehen, die von privatrechtlichen „Einrichtungen“ im Namen aller Betroffenen erhoben werden kann. Aus diesem Anlass analysiert Heiko Dürr-Auster die Verbandsklagerechte im UKlaG, UWG und GWB und stellt sie rechtsvergleichend den Kollektivverfahren des niederländischen Burgerlijk Wetboek gegenüber. Auch unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen erörtert er, welche Organisationen für welche Verfahrensform in Betracht kommen und welche Anforderungen an sie gestellt werden sollten. Im Ergebnis befürwortet der Autor die Repräsentation durch private Interessenorganisationen in Schadenersatzverfahren und hält dabei auch eine kommerzielle Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen für erforderlich. Für Unterlassungsklageverfahren haben sich die bestehenden Verbandsklagerechte und ihre Hauptakteure seiner Ansicht nach bewährt. An einzelnen Stellen tritt er dennoch für Korrekturen ein.

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Die Qualifikation als Gruppen- oder Verbandskläger im kollektiven Rechtsschutz, Heiko Dürr-Auster

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2017
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