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Zivilrechtlicher Anlegerschutz in der Marktmissbrauchsverordnung

Insiderhandel, Marktmanipulation, fehlerhafte Ad-hoc-Publizität und Directors’ Dealings

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Die vorliegende Arbeit entwickelt ein schlüssiges und zeitgemäßes Konzept des zivilrechtlichen Anlegerschutzes unter Berücksichtigung der neuen Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Durch kritische Analyse der bisherigen Rechtsprechung und Literatur sowie der aktuellen Situation im nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht werden signifikante Änderungen angeregt. Der zivilrechtliche Anlegerschutz wird als zusätzliche Säule der Rechtsdurchsetzung neben verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen verstanden. Die MAR-Vorschriften zu Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Insiderhandel und Directors’ Dealings werden als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB qualifiziert. Für Schadensersatzansprüche sollte eine Haftung erst ab grob fahrlässigem Handeln gelten, wobei eine gesetzliche Vermutung für grobe Fahrlässigkeit vorgeschlagen wird. Bei kapitalmarktrechtlichen Ansprüchen sollte nur der Kursdifferenzschaden ersatzfähig sein, unabhängig von der spezifischen Anspruchsgrundlage. Zudem werden Einzelheiten zu Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 und § 826 BGB im kapitalmarktrechtlichen Kontext erörtert. Abschließend werden Überlegungen zur prozessualen Gestaltung von Anlegerschäden angestellt, wobei eine Erweiterung des Kapitalmusterverfahrensgesetzes hin zu einer echten Gruppenklage nach dem Opt-in-Modell befürwortet wird.

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Zivilrechtlicher Anlegerschutz in der Marktmissbrauchsverordnung, Theodor R. M. Wahner

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2017
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