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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode zur Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die es Steuerpflichtigen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, ermöglicht, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu berechnen. Diese Methode erfordert keine umfangreiche Buchhaltung oder Bilanzierung, sondern nutzt lediglich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die damit verbundenen Fragen gehen jedoch über einfache Aufzeichnungen hinaus, und die EÜR ist häufig nicht ausreichend für Kreditanfragen. Neben dem berechtigten Personenkreis und der Besteuerungssystematik behandelt das Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer, einschließlich Ist- und Sollversteuerung sowie der Kleinunternehmerregelung. Zudem werden auswertungstechnische Aspekte und die Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) thematisiert. Steuerliche Berater können wichtige Aufzeichnungen wie Anlage- und Grundstücksverzeichnisse sowie Abschreibungsverzeichnisse erstellen. Sie erkennen zudem Tendenzen, die Ansatzpunkte für betriebswirtschaftliche Beratung bieten und zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung eines Unternehmens beitragen können. Ein Übergang zur freiwilligen Buchführung kann in diesem Zusammenhang ebenfalls sinnvoll sein.

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Johannes Riepolt

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2017
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