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Das neue Teilhaberecht

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Das Bundesteilhabegesetz stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit der Einführung des SGB IX dar. Teile des Gesetzespakets sind bereits in Kraft, während die wesentlichen Reformen 2018 und 2020 folgen. Diese Reform erfordert ein Umdenken von Betroffenen, Rehabilitationsträgern, Schwerbehindertenvertretungen sowie Experten im Arbeits- und Sozialrecht. Das neue Recht muss erlernt und die bestehende Praxis angepasst werden. Insbesondere die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX ist zentral. Dadurch wird das SGB IX von einem Leistungsausführungsgesetz zu einem Leistungsgesetz mit eigenen Rechtsansprüchen aufgewertet. Das Handbuch erklärt die komplexen Neuerungen verständlich und strukturiert, insbesondere die neuen Regelungen in den Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte). Es behandelt Abgrenzungsfragen zu den anderen Sozialgesetzbüchern und erläutert das schrittweise Inkrafttreten der Neuregelungen. Übersichtstabellen und Synopsen erleichtern das Verständnis der Regelungstechnik. Erste Beraterhinweise bieten praktische juristische Anleitungen in dieser Übergangszeit. Professor Arne von Boetticher, promovierter Jurist und diplomierter Sozialpädagoge, hat langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und lehrt an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

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Das neue Teilhaberecht, Arne von Boetticher

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2018
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