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Das neue Recht für behinderte Beschäftigte

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Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft, mit komplexen Neuregelungen, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bis 2020 schrittweise umgesetzt werden. Die ersten Änderungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen gelten bereits seit dem 30.12.2016, während die zweite Stufe am 1.1.2018 beginnt. Dieses Handbuch bietet umfassende Informationen für die Praxis in Betrieben und Dienststellen, von der Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung (SBV), des Personal- und Betriebsrats. Ein zentraler Punkt ist die neue Unwirksamkeitsklausel, die Kündigungen ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV für unwirksam erklärt. Das Handbuch beantwortet wichtige Fragen: Was bewirkt die Inklusionsvereinbarung? Welche Rolle spielt das Integrationsamt? Wann hat die SBV bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV in verschiedenen Situationen? Welche Wahlverfahren gelten für überörtliche Wahlen und für schwerbehinderte Soldaten? Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Professor Franz Josef Düwell, ehemaliger Vorsitzender Richter am BAG, und Christoph Beyer, Leiter des Integrationsamts, liefern praxisnahe Antworten auf diese Fragen.

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Das neue Recht für behinderte Beschäftigte, Franz Josef Düwell

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2017
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