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Die "Aufsichtsleiter" für Versicherungsunternehmen in kritischen Solvabilitätssituationen

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Seit dem 1. Januar 2016 gelten die neuen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency II. Bei einer Verschlechterung der Solvabilität oder Unterschreitung der Solvabilitätskapital- bzw. Mindestkapitalanforderung kommen die Regelungen der §§ 132 - 137 VAG zur Anwendung, auch bekannt als „Aufsichtsleiter“. Die Rechtsfolgen variieren je nach Krisenstadium des Unternehmens und reichen von einer BaFin-Anzeige über die Erstellung von Sanierungsplänen bis hin zum Entzug der Geschäftserlaubnis. Dieses Buch behandelt ausführlich die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und gesetzgeberischen Hintergründe der §§ 132 - 137 VAG. Zudem wird ein Überblick über die Neuregelungen des Solvency II-Rechts gegeben, einschließlich des Lamfalussy-Verfahrens, sowie die Entwicklung des Solvency II-Projekts von den 90er Jahren bis 2016. Es richtet sich an Entscheidungsträger in der Versicherungswirtschaft und -aufsicht, insbesondere an jene, die mit der Berechnung und Überwachung der Solvabilität betraut sind. Angesichts der kurzen Fristen zur Bewältigung von Solvabilitätskrisen und der rechtlichen Konsequenzen bei fehlerhaften Aufsichtsanzeigen ist es für Unternehmen ratsam, sich proaktiv mit den Anforderungen der §§ 132 - 137 VAG auseinanderzusetzen. Die Neuerungen der BaFin-Auslegungsentscheidung vom 27. Juli 2016 sind ebenfalls berücksichtigt.

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Die "Aufsichtsleiter" für Versicherungsunternehmen in kritischen Solvabilitätssituationen, David Sehrbrock

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2016
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