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Am 2.3.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, der das Bauvertragsrecht umfassend überarbeitet. Der Entwurf beinhaltet neue Regelungen im Werkvertragsrecht sowie eine wesentliche Änderung im Kaufrecht bezüglich der Gewährleistung für mangelhafte Baumaterialien, um den Verbraucherschutz zu stärken. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen spezielle Regelungen für Bauverträge und Verbraucherbauverträge eingeführt werden. Zu den Kernpunkten der Neuregelung gehören: das Anordnungsrecht des Bestellers mit Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Änderungen und Ergänzungen zur Abnahme, Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund, eine Baubeschreibungspflicht des Unternehmers beim Verbraucherbauvertrag, verbindliche Vereinbarungen über die Bauzeit sowie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller. Zudem sind spezielle Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge geplant, die eine Haftungsentlastung für diese Berufsgruppen vorsehen. Das Werk richtet sich an Architekten, Ingenieure, Bauträger, Projektentwickler und Rechtsanwälte und bietet eine aktuelle Übersicht über die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Praxis.
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Das neue Bauvertragsrecht, Marcus Hödl
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- 2018
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