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Strafen ohne Augenmass

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Medien und Politik kritisieren die vermeintliche Kuscheljustiz und fordern eine Verschärfung des Strafrechts, einschließlich höherer Strafen, lebenslanger Haft und automatischer Verwahrung bei Wiederholungstätern. Zudem sollen Entscheidungsträger für rückfällige Straftäter persönlich haftbar gemacht werden. Diese Forderungen greifen die Unabhängigkeit der Gerichte und das Prinzip der Gewaltenteilung an. Die Legislative erlässt Gesetze, die Exekutive setzt sie um, und die Judikative entscheidet in Einzelfällen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände. Richterinnen und Richter dürfen nicht nach Automatismen urteilen. Die aktuellen Vorschläge zielen darauf ab, die Judikative durch gesetzgeberische Maßnahmen zu schwächen. Dies würde den Richtern verbieten, den Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu bewerten und angemessene Sanktionen zu verhängen. Solche Maßnahmen gefährden die Integrität des Rechtsstaats. Die Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts und der individuellen Haftung der Richter stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz dar und untergraben die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

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Strafen ohne Augenmass, Franz Riklin

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2016
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