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Ein einheitliches Verzeichnis ist entscheidend für eine funktionierende Abfallwirtschaft. Die am 11.03.2016 novellierte Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Bezeichnung und Einstufung von Abfällen als gefährlich oder ungefährlich. Angesichts der besonderen Anforderungen an gefährliche Abfälle und deren Entsorgung ist es wichtig, klar zu definieren, welche Abfälle betroffen sind. Europarechtliche Kriterien, die eng am Chemikalienrecht orientiert sind, bilden die Grundlage für diese Regelungen, die im deutschen Recht eins zu eins umgesetzt wurden. Der aktuelle Praxiskommentar zur AVV bietet Abfallerzeugern, -entsorgern, Abfallbeauftragten, Beratern, Rechtsanwälten und zuständigen Behörden umfassende Informationen über die relevanten Vorschriften sowie Unterstützung bei der Rechtsauslegung und -anwendung. Er behandelt die Entstehungsgeschichte, europarechtliche Bezüge, aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Beispiele und Übersichten ergänzen die Kommentierung. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen drei neue gefährliche Abfallarten, redaktionelle Änderungen in Kapiteln und Abfallbezeichnungen sowie neue Einstufungskriterien für gefährliche Abfälle und erweiterte Bewertungs- und Einstufungshinweise.
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Abfallverzeichnis-Verordnung, Olaf Kropp
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- 2016
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