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Als personelle akzessorische schuldrechtliche Sicherheit existiert die Bürgschaft seit Beginn des BGB und unterlag seitdem lediglich kleineren Änderungen. Die akzessorische Haftung gilt von Gesetzes wegen unverändert fort. Trotz dieser Beständigkeit sind jedoch auch heute nicht alle Fragenkomplexe im Rahmen dieser akzessorischen Personalsicherheit umfassend und zufriedenstellend geklärt. Eine dieser Fragen lautet: Wie wirkt sich der Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen aus? Ausgehend von dieser Fragestellung untersucht die Verfasserin Susanne Rödl umfassend das Verhältnis zwischen materiellrechtlicher Akzessorietät der Bürgschaft und der Rechtskrafterstreckung eines Urteils zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf den Bürgen als Dritten. Die Dissertation konzentriert sich speziell auf die Auswirkungen des Prozesses zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen und bietet Lösungsansätze für die vorgenannte Fragestellung.
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Die Auswirkungen des Rechtsstreites zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen, Susanne Rödl
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- 2016
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