
Paramètres
En savoir plus sur le livre
Im Arbeitsrecht richtet sich das Diskriminierungsverbot an Arbeitgeber, Beschäftigte und betriebsfremde Dritte, wobei der Arbeitgeber die Hauptverantwortung trägt. Ihm obliegen zahlreiche Einstandspflichten mit hohem Haftungspotenzial. Dies betrifft nicht nur eigene Diskriminierungen, sondern auch solche durch Dritte, wie diskriminierende Stellenausschreibungen. Der Betriebsrat fungiert als Gegenspieler des Arbeitgebers und hat die Aufgabe, Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf zu überwachen und zu verhindern. § 17 Abs. 1 AGG verpflichtet die Belegschaftsvertretungen zur Mitwirkung an einem umfassenden Diskriminierungsschutz. Der Gesetzgeber sieht eine erhöhte Verantwortlichkeit für den Betriebsrat vor, der gemäß § 17 Abs. 2 AGG Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen kann, wenn dieser grob gegen den Diskriminierungsschutz verstößt. Allerdings kann der Betriebsrat bei der Ausübung seiner Rechte selbst diskriminierende Motive haben, was zu problematischen Situationen führen kann. In solchen Fällen rückt der Arbeitgeber erneut in den Fokus, da der Betriebsrat als haftungsunfähiges Subjekt grundsätzlich nicht haftbar ist. Die Untersuchung behandelt, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber für diskriminierende Handlungen des Betriebsrats gegenüber Arbeitnehmern haftbar gemacht werden kann.
Achat du livre
Die Haftung des Arbeitgebers für diskriminierende Handlungen des Betriebsrats gegenüber Arbeitnehmern, André Bienek
- Langue
- Année de publication
- 2016
- product-detail.submit-box.info.binding
- (souple)
Modes de paiement
Personne n'a encore évalué .