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Persönlichkeitsschutz 2.0

Profilbildung und -nutzung durch Soziale Netzwerke am Beispiel von Facebook im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA

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Web 2.0-Dienste, allen voran Soziale Netzwerke, verfügen über reichhaltige Nutzerdaten. Durch Datenanalysen können Profile mit neuen, weitreichenden Erkenntnissen über den Einzelnen gebildet und zu verschiedenen Zwecken genutzt werden. Nutzer werden darüber nicht ausreichend informiert. Das führende Soziale Netzwerk Facebook aus den USA zeigt wenig Bereitschaft, sich unionsrechtlichen Datenschutzvorgaben anzupassen. Weder in der EU noch in den USA besteht ein branchenweit einheitlicher Standard für die Profilbildung Sozialer Netzwerke. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund, wie der Persönlichkeitsschutz in Sozialen Netzwerken verbessert werden kann und kommt zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die Profilbildung und -nutzung transatlantische Maßnahmen zum effektiven Schutz der Privatheit realisierbar sind, namentlich eine Konvergenz bei grundlegenden Prinzipien, die Verbesserung der Zusammenarbeit auf untergesetzlicher Ebene und ein Ausbau der Kooperation bei der Durchsetzung.

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Persönlichkeitsschutz 2.0, Christina Kühnl

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2016
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