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Der Gewinnabführungsvertrag in der GmbH und weshalb dieser eine Verlustausgleichspflicht nicht zwingend erfordert

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Der Gewinnabführungsvertrag hat aufgrund der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) große praktische Relevanz und ist häufig Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen sowie höchstrichterlicher Entscheidungen. Er verändert das Finanzverfassungssystem der abhängigen Gesellschaft, da die gewinnabführende Gesellschaft verpflichtet ist, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Während für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien gesetzliche Regelungen bestehen, fehlt eine solche für die GmbH. Die gesellschafts- und gläubigerschützenden Normen spielen eine entscheidende Rolle, insbesondere die Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG, die das gewinnempfangende Unternehmen verpflichtet, Jahresfehlbeträge der verpflichteten Gesellschaft auszugleichen. Die Untersuchung konzentriert sich auf den Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als verpflichteter Gesellschaft und die Frage, ob die aktienrechtliche Verlustausgleichspflicht auch für die GmbH gilt. Es werden verschiedene Begründungsansätze für die analoge Anwendung von § 302 AktG auf die GmbH geprüft, die Grundlagen und Wirkungen des Gewinnabführungsvertrages, dessen Rechtsnatur sowie Voraussetzungen in der GmbH beleuchtet. Zudem werden historische Zusammenhänge betrachtet. Die Arbeit analysiert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Kapitalschutzes im Aktien- und GmbH-Recht und sucht Lösungen zum Schutz der abhängigen Gesellschaft.

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Der Gewinnabführungsvertrag in der GmbH und weshalb dieser eine Verlustausgleichspflicht nicht zwingend erfordert, Christian Koehler

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2016
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