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Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes von 2007 wurden öffentliche und private Spitäler hinsichtlich der Grundversicherungsleistungen denselben Rahmenbedingungen unterstellt. Der daraus resultierende Wettbewerb steht jedoch im Spannungsverhältnis zur Spitalplanung, die weiterhin in der Verantwortung der Kantone liegt. Diese steuern die Spitalversorgung unterschiedlich stark, wobei einige Regulierungen, wie die Begrenzung der Aufnahme zusatzversicherter Personen oder Mengenbeschränkungen durch Globalbudgets, insbesondere private Spitäler benachteiligen können. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht die Reichweite der Steuerungsbefugnisse der Kantone und die Grenzen, die ihnen durch die Prinzipien der Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität gesetzt sind. Es wurde im Auftrag der Cliniques Privées Suisses (CPS) erstellt. Dabei werden spezifische Fragen zur Umsetzung der LAMal durch die Kantone und deren Auswirkungen auf private Kliniken behandelt.
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Spitalplanung und Privatspitäler, Bernhard Rütsche
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- 2016
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