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Informationszugangsrecht Baden-Württemberg

Handkommentar

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Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ermöglicht einen freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher, Journalisten und Bürger müssen sich mit der Auslegung des Gesetzes und den bestehenden Informationszugangsregeln im Landesrecht auseinandersetzen. Der neue Handkommentar bietet umfassende Antworten zum LIFG sowie zu den relevanten landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten. Zudem werden die Akteneinsichtsrechte nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz und die Auskunftsrechte nach dem Landesdatenschutzgesetz sowie die Rechte von Rundfunk und Presse erläutert. Der Kommentar behandelt auch den ungeschriebenen Informationsanspruch, insbesondere im Steuerrecht. Aktuelle Änderungen, wie die Neuregelung der Akteneinsicht in elektronische Akten durch das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg, sind berücksichtigt. Ein Schwerpunkt liegt auf den wichtigsten Anspruchsgrundlagen, Ablehnungsgründen zum Schutz öffentlicher Interessen, dem Umgang mit personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen sowie dem Verfahren der Antragsbearbeitung. Die Autorinnen und Autoren sind Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete wie Archiv-, Datenschutz-, Informations- und Umweltrecht.

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Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, Alfred G. Debus

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2017
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