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Rechtsschutz in kollektiven Strukturen

Die Verbandsklage im Verbraucher- und Arbeitsrecht

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Arbeits- und Verbraucherrecht haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Arbeitsvertrag grundsätzlich einen Verbrauchervertrag dar. Dieser individual-rechtliche Ausgangspunkt wurde im kollektiven Recht bislang keiner weitergehenden Forschung unterzogen. Hier knüpft Daniel Klocke an: Nach § 15 UKlaG findet die Klauselkontrolle im Wege der Verbandsklage für das Arbeitsrecht keine Anwendung. Im Gesetzgebungsprozess wurde jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass die Norm einer Rechtsfortbildung nicht entgegenstehen soll. Davon ausgehend stellt der Autor die kollektiven Rechtsschutzsysteme im Verbraucher- und Arbeitsrecht dar und verbindet in einem letzten Schritt die Strukturen in der Anwendung des § 1 UKlaG im Arbeitsrecht.

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Rechtsschutz in kollektiven Strukturen, Daniel Klocke

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2016
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