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Die Vereinbarkeit des deutschen Arbeits- und Sozialrechts mit der Domestic Workers Convention, 2011 (ILO-Konvention Nr. 189)

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Die Internationale Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation hat auf ihrer 100. Tagung im Juni 2011 die Domestic Workers Convention, 2011 (ILO-Konvention Nr. 189) verabschiedet. Dieses Übereinkommen enthält eine Gewährleistung arbeitsbezogener Rechte, welche eine menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte ermöglichen sollen. Gewährleistet wird so etwa ein Verbot von Misshandlung, Kinderarbeit und Diskriminierung. Zudem trifft das Übereinkommen Regelungen u.a. in den Bereichen Arbeitssicherheit von Hausangestellten, Entlohnung, Arbeitszeiten sowie auf dem Gebiet der sozialen Absicherung. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen im September 2013 ratifiziert. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob das deutsche Arbeits- und Sozialrecht mit den Anforderungen der Domestic Workers Convention vereinbar ist. Hierzu werden die einzelnen Rechtegewährungen des Übereinkommens erforderlichenfalls zunächst konkretisiert und ausgelegt, bevor eine Untersuchung des nationalen Rechts im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit durchgeführt wird. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung dargestellt, wobei insbesondere die Bereiche aufgeführt werden, in in denen ein Anpassungsbedarf im deutschen Recht ausgemacht worden ist.

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Die Vereinbarkeit des deutschen Arbeits- und Sozialrechts mit der Domestic Workers Convention, 2011 (ILO-Konvention Nr. 189), Sebastian Walter

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2016
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