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Der Irrtum bei Vertragsschluss und dessen Risiko für die Vertragspartner

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Die rechtliche Behandlung von Willenserklärungen, die unter dem Einfluss von Fehlvorstellungen zustande gekommen sind, zählt zu den komplexesten Problemen des Vertragsrechts. Die Schwierigkeit ergibt sich aus dem Zusammentreffen verschiedener schützenswerter Interessen. Einerseits soll dem Willen des Erklärenden die gewünschte Wirkung verschafft werden, selbst wenn er sich geirrt hat. Andererseits möchte der Vertragspartner sicherstellen, dass er sich auf die geäußerte Willenserklärung verlassen kann, auch wenn diese möglicherweise falsch ist. Der Verfasser untersucht das Spannungsverhältnis und das daraus resultierende Risiko für die Vertragspartner und Dritte, basierend auf der deutschen Regelung des § 119 BGB. Neben der rechtsgeschichtlichen Entstehungsgeschichte vergleicht er diese Regelung mit den entsprechenden Regelungen des englischen und österreichischen Rechts sowie des Draft Common Frame of Reference (DCFR) und des Common European Sales Law (CESL). Besonderes Augenmerk liegt auf dem systematischen Zusammenhang der jeweiligen Rechtsordnungen. Abschließend wird die häufig geäußerte Kritik am deutschen Recht hinsichtlich der Gefährdung des Verkehrsschutzes Dritter betrachtet, und die Anfechtung nach § 119 BGB wird im Gesamtgefüge der deutschen Rechtsordnung analysiert.

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Der Irrtum bei Vertragsschluss und dessen Risiko für die Vertragspartner, Stephan Tögel

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2016
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