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Die Schrift behandelt die novellierte europäische Tierversuchsrichtlinie von 2010, die darauf abzielt, die Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten zum Umgang mit Versuchstieren zu harmonisieren und den Tierschutz zu stärken. Zunächst wird die Vereinbarkeit der Richtlinie mit dem europäischen Primärrecht untersucht, insbesondere die Zuständigkeit der EU zur Schaffung dieser Richtlinie. Da die europäischen Verträge keine spezifische Tierschutzkompetenz vorsehen, stützt sich die EU auf ihre allgemeine Kompetenz zur Binnenmarktharmonisierung. Zudem wird die Problematik erörtert, dass die Tierschutzvorschriften der Richtlinie in Unionsgrundrechte eingreifen. Die Rechtfertigung dieser Eingriffe durch die im Vertrag von Lissabon eingeführte Querschnittsklausel wird ebenfalls hinterfragt. Anschließend liegt der Fokus auf den nationalen Umsetzungsrechtsakten, wobei zu klären ist, ob der Grundsatz der effektiven Richtlinienumsetzung sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ausreichend berücksichtigt wurden. Der Umsetzungsgesetzgeber muss sicherstellen, dass der Richtlinienzweck in nationales Recht integriert wird. Das Grundgesetz hat in Bezug auf Richtlinienvorschriften mit Umsetzungsspielraum spezifische Bindungswirkungen. Es wird festgestellt, dass das geänderte Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in erheblichem Maße gegen die unionsrechtliche Umsetzungspflicht verstoßen, und die Konsequenze
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Die EU-Tierversuchsrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht: unions- und verfassungsrechtliche Aspekte, Lena Hildermann
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- 2016
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