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Die Absicherung des überlebenden Ehegatten unterscheidet sich rechtlich zwischen Deutschland und Frankreich. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte Rechte aus dem Güterstand und dem Erbrecht erhalten. In Frankreich wurden diese Rechte durch Reformen 2001 und 2006 erheblich verbessert. Der Erblasser hat Gestaltungsmöglichkeiten wie Testamente, die jedoch durch Pflichtteilsrechte in Deutschland und Noterbrechte (réserve) in Frankreich zugunsten naher Verwandter eingeschränkt sind. Neben der Erbquote bestehen unterschiedliche Rechte auf die Ehewohnung und Unterhalt in beiden Ländern. In Frankreich können Ansprüche flexibel an die Bedürfnisse angepasst werden, etwa durch Umwandlung eines Wohnrechts in eine Kapitalzahlung oder Rente. Der Erblasser kann gesetzliche Ansprüche des überlebenden Ehegatten teilweise entziehen oder zugunsten des Ehegatten gestalten. Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten umfassen verschiedene Verfügungen von Todes wegen, wie das Berliner Testament in Deutschland oder das institution contractuelle in Frankreich, mit unterschiedlichen Regelungen. Die Wahl des Ehegüterstands beeinflusst die Ansprüche bei Tod des Erblassers. In Frankreich gibt es ehegüterrechtliche Begünstigungen im Ehevertrag, während in Deutschland die Wahl-Zugewinngemeinschaft (2013) möglich ist. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten sind vorweggenommene Erfolge, Immobiliengesellschaften und Lebensversicherungen, insbesondere im Hinblick au
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Die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und Frankreich, Guylaine Le Guen
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- 2016
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