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Die Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes bringt ab dem 1. Januar 2016 umfassende Änderungen mit sich. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Regelungen zu Gestellungen und Zuweisungen zu Einrichtungen außerhalb des Geltungsbereichs, die Verbesserung der Arbeitssituation der Personalvertretungen durch eine angepasste Beschäftigtenzahl für Freistellungen sowie die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Zudem wird die Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses auf Antrag des Personalrats eingeführt. Die Mitbestimmungstatbestände werden wesentlich ergänzt und erweitert, und es erfolgt eine Übernahme von Tatbeständen der Benehmensherstellung in die Mitbestimmungskataloge. Moderne Kommunikationsmittel werden im formellen Beteiligungsverfahren und im Verfahren der Nichteinigung eingesetzt. Auch die Anhörung der zuständigen Personalvertretungen vor Erlass allgemeiner Regelungen durch die Landesregierung wird geregelt. Das bisherige Fachgruppenprinzip für Schulpersonalvertretungen wird abgeschafft. Diese WALHALLA Arbeitshilfe bietet eine präzise Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen, die einen schnellen Überblick ermöglicht. Die Gesetzesbegründungen erläutern die Änderungen und geben Hinweise zur Umsetzung, ergänzt durch Anmerkungen mit Rechtsprechungshinweisen.
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NPersVG Novelle 2016 - Das neue Personalvertretungsrecht Niedersachsen, Helmuth Wolf
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- 2016
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