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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat

Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten

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In den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten fanden Immobilientransaktionen zunächst vor den Cours des Bourgeois statt, den Geschworenengerichten für freie, nichtadlige Siedler aus dem Abendland, unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später übernahmen vor allem öffentliche Notare diese Aufgaben. Während die Vizegrafen auf lokaler Ebene wichtige Vertreter des Königs oder der Barone waren, sind ihre Rollen, abgesehen von denen in Nablus, in der Forschung kaum beleuchtet. Häufige Verweise auf die Rechtsbücher der Bourgeois lassen bedeutende Urkunden unberücksichtigt, und im Gegensatz zu den hohen Kronämtern fehlt eine umfassende Zusammenstellung der Vizegrafen. Auch zur Geschichte des öffentlichen Notariats in den Kreuzfahrerstaaten gibt es keine Vorarbeiten; selbst gängige Handbücher schweigen dazu. Der Band beleuchtet zunächst die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeiten der Cour des Bourgeois und untersucht anschließend die Entwicklung der öffentlichen Notare sowie deren Arbeit im Vergleich zu anderen Akteuren. In den Anhängen sind 12 edierte Urkunden zur Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Analysen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Nachweisen ihrer Tätigkeiten enthalten.

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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat, Hans Eberhard Mayer

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2016
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