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Sanierungsmaßnahmen, die im Vorfeld einer Insolvenz vorgenommen werden, sind im Falle ihres Scheiterns an den Regelungen des Insolvenzanfechtungsrechts zu messen. Privilegierungswürdige Maßnahmen sollten in ihrem Bestand erhalten bleiben. Nicht privilegierungswürdige Maßnahmen dürfen hingegen im Interesse einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubigergesamtheit keiner Sonderbehandlung unterliegen. Die Abgrenzungsfrage lautet: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Sanierungsmaßnahme derart privilegierungswürdig, dass sie in einer späteren Insolvenz der Anfechtbarkeit entzogen sein darf? Dominic Roth untersucht, inwieweit sich außergerichtliche Sanierungsbemühungen auf die Insolvenzanfechtbarkeit auswirken. Sind Änderungen der bestehenden Rechtslage sinnvoll? Wie ist das Spannungsverhältnis von Gläubigerschutz und Sanierungsförderung insgesamt aufzulösen? Die geplante Reform des Insolvenzanfechtungsrechts liefert zusätzlichen Diskussionsstoff.
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Insolvenzanfechtungsrechtliche Privilegierungen von Sanierungsbemühungen, Dominic Roth
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- 2015
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