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Die Berücksichtigung von Opferinteressen in der Straftheorie

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Menschen, die durch andere verletzt wurden, haben ein Bedürfnis nach Genugtuung, das nicht nur aus der Verletzung einer Norm, sondern aus der persönlichen Betroffenheit resultiert. Traditionelle Straftheorien ignorieren dieses Bedürfnis, was weitgehend akzeptiert wird. Kommunikationsorientierte Straftheorien hingegen lösen sich von der Dichotomie zwischen Vergeltung und Prävention, indem sie Strafe als konventionellen Ausdruck von Missbilligung betrachten. Sie verstehen Strafe als eine Form der Missbilligung des Angriffs auf das Opfer, die dem Opfer Wertschätzung vermitteln soll. Diese Wertschätzung ist nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern auch verfassungsrechtlich gefordert. Das Grundgesetz, das individualistisch geprägt ist, verlangt keine Straftheorie, die sich an kollektiven Bedürfnissen orientiert. Vielmehr fordert es die Bestrafung des Täters zur Genugtuung des Opfers. Andernfalls würde die Strafe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Opfers eingreifen, insbesondere in dessen Ehre. Die Arbeit trägt zur Diskussion über die Berücksichtigung von Opferinteressen in der Straftheorie bei und plädiert dafür, den Zweck der Strafe am Grundgesetz zu messen.

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Die Berücksichtigung von Opferinteressen in der Straftheorie, Carolin Fleury Schiemann

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2015
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