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Meinungs- und Kunstfreiheit gegen die Religionsfreiheit

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Diese Abhandlung behandelt den Konflikt zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit einerseits und Religionsfreiheit andererseits. Der Staat muss entscheiden, welches Grundrecht schützenswerter ist, oft ausgelöst durch Äußerungen, die Religion kritisieren, was den Begriff „Blasphemie“ ins Spiel bringt. Die Veröffentlichung von Salman Rushdies Werk im Jahr 1988 führte zu intensiven Debatten über diesen Konflikt, begleitet von massiven Protesten und Morddrohungen gegen den Autor, einschließlich einer Fatwa des iranischen Religionsführers Chomeini. Eine Klage gegen Rushdie in England wurde abgewiesen, da die Blasphemieverbote nur den christlichen Glauben schützten. Siebzehn Jahre später entfachten die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten eine noch größere Protestwelle, die viele Muslime als Verletzung ihrer religiösen Gefühle empfanden. Die dänische Justiz entschied zugunsten der Meinungsfreiheit, und auch Beschwerden beim EGMR und UN-AMR waren erfolglos. Die Aufregung führte zu gewaltsamen Protesten und Morddrohungen gegen den Karikaturisten und die Redakteure. Diese Ereignisse wurden im Europäischen Parlament diskutiert, was 2008 zu einem Bericht der Venedig-Kommission über die Regulierung von Blasphemie und religiöser Beleidigung führte. Der Bericht betont gegenseitigen Respekt und Toleranz in der europäischen Gesellschaft und fordert eine neue Ethik. Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte 2011 klar, dass bla

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Meinungs- und Kunstfreiheit gegen die Religionsfreiheit, Canadar Arslan

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2015
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