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Die Verfasserin untersucht, wie Leiharbeitnehmer im Betriebsverfassungsrecht behandelt werden. Diese Fragestellung ist komplex, da unkoordinierte Reformen des AÜG und des BetrVG sowie die dogmatischen Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung Herausforderungen darstellen. Das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis beruht auf einer atypischen Dreieckskonstellation, während das BetrVG ein klassisches zweiseitiges Arbeitsverhältnis annimmt, bei dem der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber hat und in diesen Betrieb eingegliedert ist. Die Betriebszugehörigkeit ist entscheidend für die betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung und Berücksichtigung des Arbeitnehmers. Die Untersuchung konzentriert sich darauf, ob Leiharbeitnehmer bei den im BetrVG normierten Schwellenwerten berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf die §§ 9 und 38 BetrVG. Die Frage der Beteiligung hängt von der Auslegung dieser Normen ab, insbesondere der teleologischen Auslegung. Es gilt zu klären, ob der Einsatz von Leiharbeitnehmern eine Berücksichtigung erfordert. Zudem wird die Reichweite der Rechte des Entleiherbetriebsrats in Bezug auf Leiharbeitnehmer thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Regelung, dass Leiharbeitnehmer nur vorübergehend überlassen werden können. Ziel der Studie ist es, eine einheitliche Lösung für die Schwellenwerte des BetrVG zu finden, die auf der Begründung der Betriebszugehörigkeit von Leiharbeitnehmern b
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Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, Burcu Zimmerling
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- 2015
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