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Die Finanzierung von Konzerngesellschaften durch Darlehen ist ein gängiges Phänomen, wobei die interne Mittelallokation sowohl langfristige Ziele als auch kurzfristigen Liquiditätsausgleich (Cash Pooling) verfolgen kann. Auf diese Mittelflüsse findet das konzerninterne Darlehensrecht Anwendung. Bei einem Mittelfluss nach oben, also Upstream-Darlehen, wird die rechtliche Problematik deutlich, wie das Bundesgericht in der Sache 'Swisscargo' aufgezeigt hat. Upstream-Darlehen gelten in der Regel nur dann als zulässig, wenn sie zu Drittbedingungen gewährt werden. Die vorliegende Dissertation nutzt Upstream-Darlehen, um eine Verrechtlichung des konzerninternen Leistungs- und Finanzverkehrs zu erarbeiten. Sie basiert auf der Auffassung, dass Konzernrecht die Beziehungen zwischen den Konzerngliedern regeln muss. Der Ausgangspunkt sind die Organisationsstatuten der einzelnen Konzernglieder, die im Hinblick auf die Konzernlage fortgebildet werden müssen. Die theoretische Fortschreibung erfolgt in drei Schritten: (i) fehlende rechtmäßige Einordnung, (ii) rechtmäßige einfache Einordnung und (iii) rechtmäßige qualifizierte Einordnung. Diese Aspekte sind im geltenden Recht der AG und GmbH verankert und für die richterliche Rechtsfortbildung zugänglich. Die Arbeit zeigt, dass bei einer minimalen rechtmäßigen Konzernorganisation Upstream-Darlehen gewährt werden dürfen, die nicht Drittbedingungen entsprechen. Fehlt eine solche Organisation, is
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Konzernorganisationsrechtliche Grenzen von Upstream-Darlehen, Patric A. Brand
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- 2015
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