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Ein Anleger wendet sich an seinen persönlichen Anlageberater, um Wertpapiere zu erwerben. Da der Berater keine Konzession als Kreditinstitut hat, muss er zur Abwicklung des Kaufes eine Bank einbeziehen. Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Fragen, die aus der Zusammenarbeit von Banken und selbstständigen Wertpapierdienstleistern resultieren. Zentrale Themen sind: Reduziert die Einbindung des Beraters die Pflichten der Bank? Welche Pflichten bleiben gegenüber dem Anleger bestehen? Was muss die Bank tun, wenn der Anleger unzureichend beraten wurde? Zudem wird die Haftung der Bank für Beratungsfehler des Beraters und die aktuelle OGH-Judikatur kritisch analysiert. Ein weiterer Aspekt sind die Auswirkungen von Provisionsvereinbarungen zwischen Bank und Berater auf deren Pflichten und Haftung gegenüber dem Anleger. Die Arbeit trägt zur Diskussion über das Verhältnis zwischen europäischen Verhaltensregeln im Aufsichtsrecht und allgemein-zivilrechtlichen Pflichten von Dienstleistern im Effektengeschäft bei. Sie wurde mit dem VKB-Wissenschaftspreis 2014 ausgezeichnet.
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Der arbeitsteilige Vertrieb von Wertpapieren, Alexander Lamplmayr
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- 2015
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