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Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung

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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit drei Bestimmungen (§§ 652–654 BGB) nur eine völlig lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine durch und durch richterrechtlich geprägte Rechtsmaterie geblieben, die in erster Linie durch die Rechtsprechung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs gestaltet wird. Die seit Erscheinen der Vorauflage ergangene Judikatur sowie das inzwischen veröffentlichte Schrifttum wird in dieser Neubearbeitung eingehend behandelt. Die Neuauflage erschöpft sich aber nicht in einer reinen Aktualisierung. So wurde der Abschnitt über den konkludenten Vertragsabschluss, ein zentrales Thema des heutigen Maklerrechts, deutlich erweitert und die hierbei maßgeblichen Fallgruppen wurden im Einzelnen dargestellt. Ebenfalls stark erweitert wurden die Ausführungen zum Provisionsanspruch, zu den Verflechtungstatbeständen sowie zur Abgrenzung zwischen Makler- und Anwaltsvertrag. Gleiches gilt für aktuelle Fragestellungen, wie das Widerrufsrecht bei Verbraucher-Maklerverträgen und der Anwendungsbereich des Bestellerprinzips im Wohnungsvermittlungsrecht. Ein neues Kapitel befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere beim Provisionsprozess.

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Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Detlev Fischer

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2017
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