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Nach 1945 stehen Gesellschaften, die Diktaturen überwunden haben, vor der Herausforderung, wie sie mit Verbrechen staatlichen Terrors umgehen. In der modernen Rechtskultur scheint es eine klare Antwort zu geben: nulla poena sine lege. Doch aus Gründen der Gerechtigkeit müssen Grenzen des Rückwirkungsverbots, insbesondere bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gezogen werden. Die wegweisende These, dass Gerechtigkeit angesichts 'gesetzlichen Unrechts' nach 'übergesetzlichen' Normen verlangt, geht auf G. Radbruch zurück. Er argumentierte, dass der Rechtspositivismus, durch die Trennung von Moral und Recht, die Justiz im 'Dritten Reich' wehrlos gemacht habe. Obwohl das 'Recht' im NS-Regime auf einem offen erklärten Antipositivismus basierte, wurde die Positivismuslegende zum Gründungsmythos der westdeutschen Republik. Der Weg schien nur zurück zum Naturrecht zu führen, oft gegen den als antisemitisch denunzierten Rechtspositivismus. Dieses Werk behandelt historische, politische und juristische Entwicklungen seit den Nürnberger Prozessen und die Geschichte des Rechtspositivismus. Es wird ein Rechtspositivismus gefordert, der Elemente der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens sowie von Radbruchs Positivismuskritik integriert, jedoch auch Distanz zu beiden Theorien wahrt: Recht und Gesetz erfordern keinen blinden Gehorsam, und gerechte Normen gründen in den Menschenrechten, die die Menschenwürde konkretisieren.
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Nach dem Unrecht, Hans Jörg Sandkühler
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- 2015
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